§ 2 EEG

Außenbereichsvorhaben und der Zeitfaktor – Gedanken zu befristeten Bebauungsplänen und Freiflächen-PV-Anlagen als Behelfsbau

Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass, wenn sicher zu erwarten ist, dass ein öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 3 S. 1 BauGB nur vorübergehend beeinträchtigt wird, diesem bei der zu treffenden Abwägungsentscheidung über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 BauGB ein geringeres Gewicht zukommt, als dauerhafte Beeinträchtigungen.1

Kiesabbau und Photovoltaik – ein Brückenschlag zum mitgezogenen Gewerbebetrieb

Der Gesetzgeber forciert den Ausbau der erneuerbaren Energien. Auch aus Sicht des öffentlichen Baurechts sind diese Tendenzen deutlich erkennbar.