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Neue Beiträge

Freiheitskämpfer, Präsident, Kriegsverbrecher? – Umfassender Überblick zum Prozess gegen Hashim Thaçi

In Den Haag neigt sich einer der teuersten Strafprozesse der Gegenwart seinem Ende zu: Mit Kosten von weit über 100 Millionen Euro verhandeln die Kosovo Specialist Chambers – formell Teil der kosovarischen Justiz, überwiegend von der EU finanziert – mutmaßliche Kriegsverbrechen aus dem Kosovo-Konflikt auf albanischer Seite. Angeklagt sind derzeit vier ehemalige Führungsfiguren der UÇK, darunter der frühere Präsident des Kosovo Hashim Thaçi. Dieser Überblick fasst das Verfahren zusammen, dessen Urteil nun unmittelbar bevorsteht.

Das wichtigste rechtswissenschaftliche Projekt aller Zeiten

Jahrzehntelang war juristisches Grundlagenwissen teuer, exklusiv und institutionell abgeschottet. Mit den Freien Gesetzeskommentaren auf opinioiuris.de gerät dieses System erstmals grundlegend ins Wanken. Warum das Projekt mehr ist als Open Access – und weshalb hier möglicherweise das wichtigste Öffnungsprojekt der Rechtswissenschaft entstanden ist.

Rezension: Beschäftigung von Arbeitnehmern – Kathrin Freder

Das Buch Beschäftigung von Arbeitnehmern von Kathrin Freder widmet sich einem Themenbereich, der in der betrieblichen Praxis regelmäßig unterschätzt wird: der korrekten sozialversicherungsrechtlichen Einordnung von Beschäftigungsverhältnissen durch den Arbeitgeber. Gerade weil Fehler in diesem Bereich häufig erst Jahre später auffallen und dann erhebliche finanzielle Folgen haben können, ist eine fundierte und zugleich praxisnahe Darstellung besonders wertvoll.

Art. 115c GG - Erweiterte Bundesgesetzgebungskompetenz (Kommentar)

(1) Der Bund hat für den Verteidigungsfall das Recht der konkurrierenden Gesetzgebung auch auf den Sachgebieten, die zur Gesetzgebungszuständigkeit der Länder gehören. Diese Gesetze bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

(2) Soweit es die Verhältnisse während des Verteidigungsfalles erfordern, kann durch Bundesgesetz für den Verteidigungsfall

  1. bei Enteignungen abweichend von Artikel 14 Abs. 3 Satz 2 die Entschädigung vorläufig geregelt
    werden,
  2. für Freiheitsentziehungen eine von Artikel 104 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 1 abweichende
    Frist, höchstens jedoch eine solche von vier Tagen, für den Fall festgesetzt werden, daß ein
    Richter nicht innerhalb der für Normalzeiten geltenden Frist tätig werden konnte.

(3) Soweit es zur Abwehr eines gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Angriffs erforderlich ist, kann für den Verteidigungsfall durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates die Verwaltung und das Finanzwesen des Bundes und der Länder abweichend von den Abschnitten VIII, VIIIa und X geregelt werden, wobei die Lebensfähigkeit der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, insbesondere auch in finanzieller Hinsicht, zu wahren ist.

(4) Bundesgesetze nach den Absätzen 1 und 2 Nr. 1 dürfen zur Vorbereitung ihres Vollzuges schon vor Eintritt des Verteidigungsfalles angewandt werden.

Peter Bräutigam – In Memoriam

Peter Bräutigam ist am 16. Februar 2026 – für die meisten von uns überraschend – im Alter von 61 Jahren verstorben.

Unterhaltsame Honorarpolitik

Clark Clifford war ein Anwalt aus St. Louis, der bald nach Washington ging, dort als junger Mann in das Beraterteam von Präsident Truman geriet und danach alle weiteren Präsidenten bis einschließlich Johnson beraten hat.

Keine Beweise, dennoch 9 Jahre Haft – Justizskandal im Eiskeller-Fall

SPIEGEL TV hat den Justizskandal im Eiskeller-Fall um Sebastian T., der von der Kammer des Landgerichts Traunstein für den Mord an der Medizinstudentin Hanna W. ohne Geständnis, Tatwaffe oder Spuren in einer phantasievollen „wertenden Gesamtschau“ verurteilt wurde, in einem Video aufgearbeitet.

Urheberrecht an Übersetzungen und das Zitatrecht

In Schriftsätzen und juristischen Veröffentlichungen werden oft Zitate aus wissenschaftlichen Werken zitiert, immer häufiger auch aus übersetzten Werken der internationalen juristischen Literatur. Sehr selten allerdings werden neben dem Urheber des Werkes auch die Übersetzer genannt. Ein genauerer Blick in die Gesetze und Kommentare zeigt, dass dies der Rechtslage nicht entspricht.

§ 7 DSchG BW - Maßnahmen und Zuständigkeit der Denkmalschutzbehörden (Kommentar)

(1) Die Denkmalschutzbehörden haben zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihnen nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen. Die Vorschriften der §§ 6, 7 und 9 des Polizeigesetzes finden sinngemäß Anwendung.

(2) Soweit ein Vorhaben einer Genehmigung nach diesem Gesetz bedarf, kann diese mit Bedingungen oder Auflagen verknüpft werden. Bis zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg ist der besonderen Bedeutung von Energieeinsparung, -effizienz und erneuerbaren Energien sowie des Verteilnetzausbaus gegenüber denkmalschutzrechtlichen Belangen Rechnung zu tragen.

(3) Bedarf ein Vorhaben nach anderen Vorschriften einer Genehmigung, tritt die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde an die Stelle der Genehmigung nach diesem Gesetz.

(4) Soweit nicht etwas Abweichendes bestimmt ist, ist die untere Denkmalschutzbehörde zuständig. Erscheint bei Gefahr im Verzug ein rechtzeitiges Tätigwerden der zuständigen Denkmalschutzbehörde nicht erreichbar, so kann das Landesamt für Denkmalpflege oder im Bereich des Archivwesens das Landesarchiv oder, falls diese nicht rechtzeitig tätig werden können, die höhere Denkmalschutzbehörde oder, falls auch diese nicht rechtzeitig tätig werden kann, der Polizeivollzugsdienst die erforderlichen vorläufigen Maßnahmen treffen. Die zuständige Behörde ist unverzüglich zu unterrichten.

(5) Ist als Eigentümer oder Besitzer eine kommunale Körperschaft betroffen, so entscheidet

  1. die höhere Denkmalschutzbehörde
    bei Stadt- und Landkreisen, Großen Kreisstädten sowie Verwaltungsgemeinschaften nach § 17 des Landesverwaltungsgesetzes, die der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums unterstehen, und den ihnen angehörenden Gemeinden,
  2. das Landratsamt als untere Denkmalschutzbehörde
    bei Verwaltungsgemeinschaften nach § 17 des Landesverwaltungsgesetzes, die der Rechtsaufsicht des Landratsamts unterstehen, und den ihnen angehörenden Gemeinden, bei sonstigen Gemeinden mit Baurechtszuständigkeit sowie bei sonstigen Verwaltungsgemeinschaften mit Baurechtszuständigkeit und den ihnen angehörenden Gemeinden.

Literatur, Politik und Recht

Iran, Türkei, Afghanistan – die Liste der Länder, in denen Schriftsteller politisch verfolgt werden, ist lang. Ihren Schutz haben sich die PEN-Organisationen auf die Fahne geschrieben, bei uns PEN-Deutschland und PEN-Berlin. Über kleine Erfolge können wir berichten, so jüngst die Begnadigung von Boualem Sansal in Algerien. Wenn wir uns überlegen, wie die Zukunft sich entwickeln wird, lohnt immer ein Blick in die Vergangenheit.

Firma im Ausland gründen, um die Steuerlast zu senken oder die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden

In diesem Video geht der Rechtsanwalt Tim Greenawalt von ExpatsGlobal der Frage nach, ob eine Firma im Ausland gegründet werden kann, um die Steuerlast zu senken, während man noch in Deutschland lebt. Er erklärt, wie man durch gezielte Steueroptimierung Steuern sparen kann und welche Rolle dabei eine Auslandsfirma spielt, insbesondere um die Wegzugsteuer zu vermeiden.

Aktuell

Full access: Jeffrey Epstein files, emails, documents and birthday book (PDF)

Access the full text of Jeffrey Epstein's birthday book (The First Fifty Years), emails, documents and files.

Projekt Freie Gesetzeskommentare

Online frei verfügbare Gesetzeskommentare, die so viel Wissen vereinen, dass sie den kostenpflichtigen in nichts nachstehen. Die offen sind: für neue Autoren, die etwas verfassen, verbessern, erweitern wollen, sowie auch für Leser, die mit Leserkommentaren dazu beitragen. Gesetzeskommentare, die durch Open Access und Creative-Commons-Lizenz allen zur Verfügung stehen, und die stetig aktualisiert werden. Das ist das Projekt freie Gesetzeskommentare auf opinioiuris.de, einem Vorhaben alle wichtigen Gesetze durch Kommentierungen zu erschließen und jedermann die Details und Hintergründe zu einem Gesetz zu eröffnen. Und Sie können daran mitwirken.

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Benno Heussen ist Mitgründer einer Großkanzlei und Autor zahlreicher Werke: Direktkontakt. Martin Alexander Blok veröffentlichte die ersten Beiträge bereits während des Studiums – seine Leserschaft füllt heute Stadien: Direktkontakt. Liridon Shajkovci ist Gründer der Plattform und Pionier für Open-Access-Publikationen im Recht: Direktkontakt.

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1. Auf die Rechte aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und Art. 103 Abs. 1 GG kann sich berufen, wer nach den einschlägigen Prozeßnormen parteifähig ist. 2. Auch durch...
Gleichberechtigung
1. In dem Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG ist es nicht zulässig, das vorlegende Gericht als "Beteiligten" anzuhören oder einem seiner Mitglieder persönlich...
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In welchem Zeitpunkte tritt der Erwerb des in einem wechselseitigen Testamente von Eheleuten gemeinschaftlich ausgesetzten Vermächtnisses ein?
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1. Genügt zur Erwerbung einer Servitut gegen ein Lehngut durch Ersitzung die Meinung des Ersitzenden, daß ihm ein nicht bloß gegen den Lehnsbesitzer, sondern...